Vor dem Drohnen-Start: Versicherungsfrage klären
Drohnen werden mehr und mehr zu einem Massenartikel, insbesondere seit es schon für unter 100 Euro brauchbare Geräte gibt. Was viele Anwender nicht wissen: Für den Einsatz gelten strenge Regeln, und dass die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden einspringt, ist überaus fraglich. Ein Absturz kann aber auch erfahrenen Piloten passieren, beispielsweise aufgrund einer Windböe. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, haftet der Pilot auch mit seinem privaten Vermögen.
Das Problem: Prinzipiell ist der Gebrauch von Spielzeugen über die Privathaftpflichtpolice abgesichert – nicht festgelegt ist aber, bis zu welchem Gewicht eine Drohne noch als Spielzeug gilt. Überschreitet sie die Schwelle zum unbemannten Flugobjekt, kann der Versicherer den Daumen senken. Drohnenbesitzer sollten daher unbedingt mit ihrer Versicherung abklären, ob ihre Drohne vom Haftpflichtschutz umfasst ist und ob gegebenenfalls eine Klausel in den Vertrag aufgenommen werden kann. Neben der Kennzeichnungspflicht (feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers) gilt ab 2 bzw. 5 kg auch ein Kenntnisnachweis bzw. eine Erlaubnispflicht. Für größere und damit schwerere Geräte muss eine eigene Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – das schreibt der Gesetzgeber vor.
Sprechen Sie mich hierzu gerne an oder lassen mir eine entsprechende Nachricht zukommen.
Ein Vergleich lohnt sich!
Frohe und entspannte Osterfeiertage wünscht Ihnen
Sven Anger